Taufe
In der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) heißt es in Artikel 76 über die Taufe: „Auf Befehl Jesu Christi und im Vertrauen auf die Gnade Gottes, die allem Erkennen vorausgeht, tauft die Kirche und bezeugt damit die Zueignung der in Christus offenbarten Verheißung Gottes und den Anspruch Gottes auf das Leben der Getauften. Durch die Taufe werden die Getauften zu Gliedern am Leibe Christi berufen und wird ihre Mitgliedschaft in der Kirche begründet.“
In der EKiR werden die Taufen im Gemeindegottesdienst gefeiert, um sichtbar und erfahrbar zu machen: Dieser Mensch wird in unsere Gemeinde aufgenommen.
Seit der 1996 getroffenen Vereinbarung zwischen der EKiR und den katholischen Bistümern in Köln, Aachen, Essen, Münster und Trier wird die Taufe in beiden Kirchen anerkannt. Im April 2007 wurde darüber hinaus eine Erklärung von elf deutschen Kirchen zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe unterzeichnet. Zu den beteiligten Kirchen gehören nicht nur die römisch-katholische Kirche, sondern auch die orthodoxen Kirchen in Deutschland. Nach dieser ökumenischen Vereinbarung bleibt die Taufe auch bei einem Wechsel von einer zur anderen Kirche gültig. (Quelle: ekir.de)
Sie planen in Ihrer Familie eine Taufe? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter und stehen Ihnen dabei zur Seite!
Konfirmation
Am Übergang von der Kindheit zum Erwachsenenleben findet üblicherweise die Konfirmation statt. Zwar gibt es für sie keinen biblischen Auftrag, auch ist sie kein Sakrament, aber sie gehört zum protestantischen Selbstverständnis. Die Jugendlichen erhalten seelsorgliches Geleit, Fürbitte und Segen. Ihr persönlicher Konfirmationsspruch unterstreicht dies. Die Konfirmandenarbeit bereitet die Jugendlichen auf die Konfirmation vor. Sie werden in ihr mit den zentralen Aussagen des christlichen Glaubens und mit dem Leben der Gemeinde vertraut gemacht. Konfirmandinnen und Konfirmanden lernen durch gemeinsames Arbeiten in der Gruppe, Besuche oder Praktika, Freizeiten und seelsorgliche Begleitung, Kirche in ihrer ganzen Vielfalt zu erfahren und zu verstehen. (Quelle: ekir.de)
In Ihrer Familie steht eine Konfirmation an? Sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne die Informationen, die Sie auf dem Weg dorthin benötigen und bereiten Sie und Ihr Kind auf den Einstieg in die Konfirmandenarbeit vor.
Trauung
Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen. Die Eheleute bekennen, dass sie sich gegenseitig als Geschenk aus Gottes Hand annehmen und ihre Gemeinschaft im Vertrauen auf seinen Segen führen möchten.
Wegen des Termins für die kirchliche Trauung, der nach der standesamtlichen Eheschließung liegen muss, sollte man sich frühzeitig mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer in Verbindung setzen. Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt, in dessen Bezirk eine oder einer der künftigen Eheleute oder deren Eltern wohnen oder in dessen Bereich das Paar nach der Hochzeit ziehen möchte.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass eine Ehefrau oder ein Ehemann Mitglied der evangelischen Kirche ist. Geschiedene können selbstverständlich eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie eine neue Ehe schließen. (Quelle: ekir.de)
Sie möchten sich gerne kirchlich trauen lassen? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen weiter und planen mit Ihnen den feierlichen Gottesdienst.
Bestattung
Die Gemeinschaf mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben.
Von Anfang an hat die christliche Gemeinde ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen.
Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Diese Gewissheit hat Christinnen und Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben.
Deshalb heißt es auch in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), dass im Gottesdienst zur Bestattung der gekreuzigte und auferweckte Herr Jesus Christus verkündigt wird. (Quelle: ekir.de)
In Ihrer Familie gibt es einen Todesfall und Sie wünschen sich eine kirchliche Bestattung Ihres Angehörigen? Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir Ihnen weiterhelfen können!